Fachanwalt für Strafrecht
Der Fachanwalt für Strafrecht - was ist ein Fachanwalt und welchen Sinn macht es, sich von einem Fachanwalt vertreten zu lassen? Die wichtigsten Fragen beantwortet von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht.
Immer wieder wird Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht von Mandanten gefragt, was ein Fachanwalt für Strafrecht ist. Deshalb beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Dietrich auf dieser Seite die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Bezeichnung Fachanwalt.
Was ist ein Fachanwalt?
Bei der Bezeichnung Fachanwalt handelt es sich um eine Zusatzqualifikation, welche Rechtsanwälte erwerben können. Die Bezeichnung Fachanwalt wird einem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen. Im Gegensatz z. B. zu einem an der Fachhochschule erlangten Abschluss als Wirtschaftsjurist handelt es sich bei einem Fachanwalt um keine eigenständige Berufsbezeichnung.
Was sind die Voraussetzungen für die Qualifikation Fachanwalt?
Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt ist zunächst erforderlich, dass der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist. Weiterhin muss der Rechtsanwalt in dem jeweiligen Fachgebiet über besondere theoretische und praktische Kenntnisse verfügen. Die theoretischen Kenntnisse werden dem Rechtsanwalt in einem 120 Zeitstunden umfassenden Kurs mit mehrstündigen Klausuren vermittelt. In Bezug auf die praktischen Kenntnisse muss der Rechtsanwalt eine bestimmte Anzahl von Fällen in dem jeweiligen Rechtsgebiet eigenständig bearbeitet haben. Die Anzahl der Fälle unterscheidet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet, in welchem die Bezeichnung Fachanwalt verliehen werden soll.
Sobald der Rechtsanwalt diese Voraussetzungen erfüllt, kann er bei seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer einen Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt stellen. Über diesen Antrag entscheidet dann ein sogenannter Fachausschuss. Dieser prüft, ob der Rechtsanwalt über die geforderten theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.
Welche Fachanwaltsbezeichnungen gibt es?
Die jeweilige Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, eigenständig neue Fachanwaltsbezeichnungen zu schaffen. Vielmehr ist sie an die Fachanwaltsordnung gebunden. Gegenwärtig gibt es in den nachfolgend aufgeführten 20 Rechtsgebieten Fachanwälte. Hierzu zählen:
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Agrarrecht
Welchen Sinn macht die zusätzliche Bezeichnung Fachanwalt?
Nach § 3 Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Weshalb bedarf es zusätzlich eines Fachanwaltes? Der Sinn der Schaffung eines Fachanwaltes war die zunehmende Spezialisierung von Rechtsanwälten. Diese Spezialisierung ist der nicht übersehbaren Anzahl von Rechtsgebieten und Gesetzen geschuldet. Aufgrund der enormen Anzahl von Paragrafen ist kein Rechtsanwalt in der Lage, sich in all diesen Gesetzen umfassend auszukennen. Das Interesse eines Mandanten besteht in der Regel darin, einen versierten Rechtsanwalt in seiner konkreten Rechtsangelegenheit zu beauftragen. Vergleichbar mit den Fachärzten gewährleistet ein Fachanwalt, dass er über besondere Kenntnisse in seinem Rechtsgebiet verfügt. Ein guter Familienrechtsanwalt kann ein lausiger Strafverteidiger sein. Ein hervorragender Strafverteidiger wird sich in der Regel nicht im Versicherungsrecht auskennen.
Wie viele Fachanwaltsbezeichnungen darf man erwerben?
Nach § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung darf einem Rechtsanwalt in höchstens drei Rechtsbieten die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden.
Gibt es einen Fachanwalt auf Lebenszeit?
Damit auch nach der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung gewährleistet wird, dass der Rechtsanwalt weiterhin über besondere Kenntnisse verfügt, muss er jährlich Fortbildungsveranstaltungen besuchen oder Publikationen veröffentlichen. Die Fortbildung oder die Veröffentlichung muss der Rechtsanwalt unaufgefordert gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann dem Rechtsanwalt aberkannt werden, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen.
Warum schreiben Rechtsanwälte, dass Sie den Fachanwaltskurs abgeschlossen haben?
Viele Rechtsanwälte schreiben auf ihrer Internetseite, dass sie den Fachanwaltskurs abgeschlossen haben. Sehr häufig sind die Kollegen noch nicht die drei erforderlichen Jahre als Rechtsanwalt zugelassen oder sie konnten noch nicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer die geforderte Fallsammlung nachweisen.
Sollte man sich von einem Fachanwalt vertreten lassen?
Diese Frage muss schließlich jeder Ratsuchende für sich selbst beantworten. Die Qualifikation als Fachanwalt bietet zunächst einen Anhaltspunkt, ob der betreffende Rechtsanwalt bestimmte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen besitzt. Über diese Kenntnisse oder Erfahrungen kann aber auch ein Rechtsanwalt verfügen, der im jeweiligen Rechtsgebiet kein Fachanwalt ist.